Information der Landestalsperrenverwaltung, Flussmeisterei Dörnthal, zur Grundstücksbetretung
Die Landestalsperrenverwaltung zeigt gemäß Säch. Wassergesetz § 38 und § 41 Wasserhaushaltsgesetz die Betretung von Anliegergrundstücken entlang der Bobritzsch an. Auf deren gesetzlicher Grundlage haben Anlieger und Hinterlieger das Betreten der Grundstücke zu dulden.
Die Firma Wirth und Wiener GmbH aus Chemnitz wird im Auftrag der Flussmeisterei Dörnthal vom 14.08. bis 11.09.2017 auf landeseigenen Grundstücken eine Nachkontrolle des Baumbestandes durchführen.
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